Privates Baurecht

Das private Baurecht spielt bei uns eine entscheidende Rolle. Es ist von essentieller Bedeutung, dass Bauherren und Subunternehmer sich über ihre rechtlichen Pflichten und Rechte bewusst sind, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Ein Bauprojekt erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung, bei der verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Bauherren stehen in der Verantwortung, die notwendigen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Werkverträge

Ein effektives Management von Verträgen und Kooperationen ist unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und das Bauprojekt termingerecht sowie kosteneffizient abzuschließen. Wir helfen nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Lösung von Streitigkeiten, die während des Bauprozesses entstehen können. Werkverträge können unter Anwendung von VOB/B Bestimmungen und/oder BGB gestaltet werden. Es empfiehlt sich stets, den Vertrag sehr sorffältig zu lesen,. 

Absicherung vor Zahlungsausfall

Die Absicherung vor Zahlungsausfall ist ein essenzieller Bestandteil des Risikomanagements. Eine gründliche Bonitätsabfrage des Vertragspartners ist dabei ein erster Schritt, um potenzielle Zahlungsausfälle frühzeitig zu erkennen. Durch das Einholen von Auskünften über die Kreditwürdigkeit und finanzielle Stabilität von Geschäftspartnern kann der Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen und Risiken minimieren. Zusätzlich zur Bonitätsprüfung können auch Versicherungen gegen Forderungsausfälle in Betracht gezogen werden. Solche Versicherungen bieten Schutz vor finanziellen Einbußen, die aus der Nichtzahlung von Honoraren oder Forderungen resultieren können. Ein weiterer Mechanismus ist der Forderungsverkauf. Durch den Verkauf von offenen Forderungen an Dritte können Unternehmer sofortige Liquidität gewinnen. Zudem können Sicherungsleistungen, wie etwa Bürgschaften oder Sicherungsübereignungen, vereinbart werden, um die Zahlungsansprüche abzusichern.

Subunternehmer sind oft entscheidend für den Erfolg eines Bauprojekts. Sie bringen spezifisches Fachwissen und Fähigkeiten ein, die für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens unerlässlich sind. Rechtliche Unterstützung spielt dabei eine wichtige Rolle, indem wir sowohl Bauherren als auch Subunternehmer rechtlich beraten und ihre Interessen vertreten. Im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung verlangen die Auftraggeber in der Regel wichtige Unterlagen, wie z.B. die A1-Bescheinigung, verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG. 

 

VOB/B

Die VOB/B, oder die "Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B", ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Baurechts und regelt die vertraglichen Bedingungen im Bauwesen. Daher ist es von großer Bedeutung, dass alle Verträge nach VOB/B präzise formuliert sind, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien zu gewährleisten. Ein wichtiger Punkt sind u.a. die Kündigungsfristen. Die VOB/B enthält Regelungen zur Kündigung von Verträgen, die sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer von Bedeutung sind. Wir helfen unseren Mandanten, die richtigen Schritte zu unternehmen, wenn eine Kündigung ins Spiel kommt, und sorgen dafür, dass alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Abnahme der Bauleistungen stellt den Abschluss eines Bauprojekts dar. Nach den Vorgaben der VOB/B ist eine förmliche Abnahme notwendig, um sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgeschlossen wurden. 

Subunternehmer

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