Sollten Sie polnischer Staatsbürger sein und in Deutschland arbeiten, Ihre Kinder aber in Polen leben, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Kindergeld. Allerdings kann es aufgrund der zu erfüllenden Voraussetzungen problematisch sein, den Antrag zu stellen. Dies gilt ebenfalls für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Gerne unterstützen wir Sie von der Anwaltskanzlei Starosta & Drache Rechtsanwälte in Düsseldorf bei diesem Vorgang, auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben.
Kinder, die bei einem anderen Elternteil im Polen leben, können einen Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wohnsitz des Antragstellers in Deutschland ist und die Kinder einen Wohnsitz in Polen haben. Dies gilt ebenfalls, wenn das geschiedene Elternteil in Deutschland arbeitet und wohnt. Auch hier kann ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Die Anwaltskanzlei Starosta & Drache Rechtsanwälte unterstützt EU-Bürger, die in Deutschland wohnen und bietet Ihnen eine kompetente Beratung an. Dies kann in deutscher und in polnischer Sprache erfolgen. Sollten Sie also nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wird die Antragsstellung durch uns deutlich erleichtert.
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