Familienrecht

Das Familienrecht hat immer auch eine emotionale Seite, denn Gegenstand der Auseinandersetzungen sind meist die Beziehungen zwischen Eheleuten, eingetragener Lebensgemeinschaften oder zwischen Eltern und ihren Kindern. Hierzu gehört aber auch das Betreuungs- und Adoptionsrecht. Wir von der Anwaltskanzlei Starosta & Drache Rechtsanwälte betreuen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Denn eine optimale anwaltliche Betreuung kann dafür sorgen, dass Sie Ihr gutes Recht auch entsprechend durchsetzen werden.

Umgangsrecht

Laut § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil. Im Gegenzug ist jeder Elternteil auch nach der Partnerschaft zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Hier werden keine Unterschiede gemacht, ob Sie geschieden, getrennt lebend oder nie verheiratet waren. Aber auch andere Mitglieder der Familie haben ihre Rechte, wenn es dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Hierzu zählen zum Beispiel die Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern. Wir sind Ihnen dabei behilflich Ihr Recht durchzusetzen.

Versorgungsausgleich

In der Regel findet im Zusammenhang mit einer Scheidung auch ein Versorgungsausgleich statt. Hier handelt es sich um den Ausgleich der erworbenen Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Dieser Ausgleich wird automatisch von Amts wegen durchgeführt und ein Antrag ist nicht erforderlich. Ausnahme ist, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand. Der Versorgungsausgleich regelt nun die gleichmäßige Verteilung der Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurden.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung vor dem Familiengericht. Hier geht es um die Aufteilung des Hausrates, um Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzungen. Das Unterhaltsrecht behandelt Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern und zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Zusätzlich müssen Renten- und Versorgungsanwartschaften die während der Ehezeit erworben wurden, aufgeteilt werden. Wurde die Ehe in Polen geschlossen aber in Deutschland geschieden, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten, zu denen wir Sie gerne beraten.

Sorgerecht

Das Sorgerecht für Kinder ist ein zentrales Thema in familienrechtlichen Angelegenheiten und häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Nach der Trennung sind oft auch Kinder aus der Ehe ein weiterer Streitpunkt bei der Frage nach dem Sorgerecht. Ob es um die Regelung des gemeinsamen Sorgerechts, das alleinige Sorgerecht oder um den Umgang mit dem Kind geht, eine kompetente rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden oder gegebenenfalls vor Gericht zu gehen.

Scheidung

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