Starosta & Drache Rechtsanwälte PartG vereint umfangreiche Fachkompetenz in verschiedenen Rechtsgebieten. Unsere Anwältinnen beherrschen auch die polnische Sprache und sind darauf spezialisiert, Ihnen die besten rechtlichen Lösungen anzubieten. Wir engagieren uns leidenschaftlich für die Rechte und Interessen unserer Mandanten.
Die Kanzlei Starosta & Drache Rechtsanwälte wurde von den Rechtsanwältinnen Justyna Starosta, LL.M., und Sandra Drache gegründet. Beide Juristinnen verfügen zusammen über 22 Jahre Berufserfahrung. Wir führen Beratungen und Rechtsstreitigkeiten in deutscher und polnischer Sprache.
Frau Rechtsanwältin Justyna Starosta studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Im Anschluss absolvierte sie im Bezirk des OLG Düsseldorf den zweijährigen Referendariatsdienst. Danach besuchte sie die Wirtschaftsakademie in Düsseldorf mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Ab 2007 bis 2012 arbeitete sie im Deutschen Bundestag als Referentin im innen- und rechtspolitischen Bereich, während sie nebenberuflich als Anwältin tätig war. Im Anschluss war sie im nordrhein-westfälischen Landtag NRW tätig, wo sie schwerpunktmäßig mit Fragen des Wirtschaftsrechts betraut war.
Ihre Tätigkeit als freiberufliche Rechtsanwältin hat sie in 2016 zum Hauptberuf gemacht. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkte gehören Vertragsgestaltung im Bereich des Werkvertragsrechts und Arbeitsrechts sowie die Beratung in diesen Rechtsgebieten. Berufsbegleitend hat Rechtsanwältin Starosta einen Master im Informationsrecht an der Universität Oldenburg absolviert. Veröffentlichung der Masterthesis „Datenaustausch zwischen der EU und den USA am Beispiel des TFTP II-Abkommens (SWIFT-Abkommen) als Band in der Schriftenreihe „Beiträge zum Informationsrecht “ im Oldenburger Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht.
Frau Rechtsanwältin Sandra Drache absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf das Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf. Sie war während des Referendariats für SGH Rechtsanwälte tätig, wodurch sie zahlreiche berufliche Erfahrungen sammeln konnte.
Seit dem 01.11.2020 ist sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und seither selbstständig als Rechtsanwältin tätig.
Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören allgemeines Zivilrecht, insbesondere Mietrecht und Schadensersatzrecht sowie Familienrecht und Strafrecht. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Kindergeldangelegenheiten.
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